Potsdamer Tulpenkrieg 09

Ordnungswidrigkeitenverfahren 91.11170.9



Sehr geehrter Herr Witschak

Ihr Einspruch zum o.g. Bußgeldverfahren ist hier fristgerecht eingegangen. Verfahrens gemäß müsste der Vorgang nun über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht zur letztendlichen Entscheidung abgegeben werden.

In Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde habe ich die Information erhalten, dass der von Ihnen bemängelte Zustand ( über keine Sondernutzungserlaubnis von öffentlichem Straßenland zu verfügen ) nun nicht mehr zutrifft. Ihnen ist ein entsprechender Bescheid für das Jahr 2003 erteilt worden. Somit sind alle Fragen offensichtlich, zu mindest auf die Zukunft bezogen, geregelt. Jedoch ist das o.g. Ordnungswidridkeitenverfahren von einem davor liegenden Zeitraum noch offen. Hiermit gebe ich Ihnen nochmals die Gelegenheit die Zahlung des Bußgeldbescheides vorzunehmen. Liegt bis zum 02.07.03 kein Zahlungseingang vor, muss ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Einspruch weiterhin aufrecht erhalten wollen. So würde  dann die bereits erwähnte Abgabe zur gerichtlichen Entscheidung durch die Bußgeldstelle erfolgen. Falls Sie noch Rückfragen haben zu dieser Sache haben, stehe ich Ihnen telefonisch zu Verfügung. Da ich leider vom 23.06.03 bis 27.06.03 nicht zu erreichen bin, könnten Sie auch telefonischen Kontakt mit der Sachbearbeiterin, Frau M. aufnehmen.